Sektoraler Heilpraktiker
Die Ausbildung zum Heilpraktiker für den Bereich Physiotherapie, auch als „Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie“ bekannt, erlaubt dem Physiotherapeuten ohne ärztliche Überweisung eine Diagnose zu stellen und auf Basis dieser die entsprechende Therapie auszuführen. Auch die Ausstellung eines Rezeptes zur physiotherapeutischen Behandlung ist möglich, wird aber durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und ist somit eine Selbstzahlerleistung. Der sektorale Heilpraktiker ermöglicht Patienten also den rechtlich abgesicherten Direktzugang Physiotherapie.
Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Erkrankung, die auch in den Kompetenzbereich des Physiotherapeuten fällt. Handelt es sich beispielsweise um eine Erkrankung der Organe oder ist die Befundlage unklar, erfolgt eine Überweisung zum Hausarzt oder Facharzt.
Kostenübernahme
Die Behandlung wird nicht durch die gesetzlichen Krankkassen vergütet. Bei Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder bei Privatpatienten besteht die Möglichkeit einer Erstattung der Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker („GebüH“). Dies gilt es vorab bei der jeweiligen Versicherung zu erfragen.