Sprechstunde für akute Beschwerden
Innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten des Sektoralen Heilpraktikers bieten wir für Patienten mit akuten Beschwerden Termine innerhalb von 3 Tagen nach der Kontaktaufnahme an. Hierbei ist eine gewisse zeitliche Flexibilität des Patienten vorausgesetzt. Dadurch kann mit der Behandlung der Beschwerden – bei entsprechender Indikation – zeitnah begonnen werden.
Der erste Termin beinhaltet ein Anamnesegespräch (Erstgespräch) und eine Untersuchung zur Abklärung der Problematik und Stellung der Diagnose. Darüber hinaus findet eine Beratung statt und es werden erste Maßnahmen zur Behandlung initiiert. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker („GebüH“). Für weitere Informationen zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen siehe Leistung Heilpraktiker für den Bereich Physiotherapie (Sektoraler Heilpraktiker).