Sektorale Heilpraktiker
Als sektorale Heilpraktiker in der Physiotherapie dürfen wir eigenständig diagnostizieren und behandeln – ohne ärztliche Verordnung – und bieten Ihnen so eine direkte, individuelle und fachlich fundierte Therapie.
Als Sektorale Heilpraktiker:innen für Physiotherapie dürfen wir Patient:innen ohne ärztliche Verordnung untersuchen, diagnostizieren und behandeln. Das bedeutet: Du kannst bei Beschwerden des Bewegungsapparates direkt zu uns kommen, ohne vorher einen Arzttermin zu benötigen.
Dieser sogenannte Direktzugang zur Physiotherapie spart Zeit und ermöglicht eine schnelle, gezielte Behandlung – selbstverständlich unter Wahrung aller medizinischen und rechtlichen Standards.
Mit der Zusatzqualifikation „Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie“ dürfen Physiotherapeut:innen selbstständig:
- eine physiotherapeutische Diagnose stellen,
- eine individuelle Therapie verordnen und durchführen,
- sowie ein Rezept für physiotherapeutische Behandlungen ausstellen (nur für Selbstzahler:innen).
Die Behandlung erfolgt ausschließlich im Rahmen des physiotherapeutischen Kompetenzbereichs – also bei Beschwerden des Bewegungsapparates, z. B. an Muskeln, Gelenken, Faszien oder der Wirbelsäule.
Wenn während der Untersuchung Hinweise auf organische oder unklare Erkrankungen bestehen, überweisen wir selbstverständlich an den zuständigen Haus- oder Facharzt.
Kosten
Die Behandlung als sektoraler Heilpraktiker wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um eine Selbstzahlerleistung, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)abgerechnet wird.
Eine Kostenerstattung kann jedoch möglich sein:
- für Privatpatient:innen (je nach Vertrag),
- oder für gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
Wir empfehlen, die Erstattungsmöglichkeiten vor Behandlungsbeginn direkt mit der Versicherung zu klären.
Vorteile
- Behandlung ohne vorherige ärztliche Verordnung möglich
- Keine Wartezeit auf Rezepte oder Arzttermine
- Gründliche Untersuchung und Therapieplanung direkt durch den/die Physiotherapeut:in
- Bei unklarer Ursache erfolgt eine Überweisung an den Haus- oder Facharzt
- Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für sektorale Heilpraktiker:innen
Behandelnde Therapeut*innen
Sebastian Ambrassat
Birgit Hoppen
Susanne Weber
Häufig gestellte Fragen
Damit dürfen speziell geschulte Physiotherapeut*innen eigenständig Diagnosen stellen und ohne ärztliche Verordnung behandeln.
Nein, es ist keine ärztliche Verordnung erforderlich – die Physiotherapie kann direkt begonnen werden.
Private Kassen oft ganz, gesetzliche teilweise – bitte individuell anfragen.